(Es gelten immer die am Schwarzen Brett aushängenden aktuellen
AGB’S)
Der Monatsbeitrag für den Reitunterricht wird per Einzugsermächtigung am 1.
jeden Monats abgebucht. Es entstehen keine weiteren Gebühren.
Sollte der Reitschüler an der Teilnahme am Unterricht gehindert sein, hat er
die Reitschule unverzüglich unter der Telefonnummer 0171-2842739 davon zu
benachrichtigen (keine E-Mails!) Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon
unberührt. Gebuchte Reitstunden müssen 48 Stunden vorher abgesagt werden,
ansonsten verfällt die Stunde. Nachholstunden können nicht über einen
längeren Zeitraum angesammelt werden.
Wir schlagen Ihnen Termine zum Nachholen vor, sollten Sie diese nicht
annehmen, kann die Stunde nicht nachgeholt werden. Sollten Sie nicht
innerhalb von 10 Tagen nach einem ausgefallen Termin nach einem
Nachholtermin gefragt haben, kann ebenfalls nicht nachgeholt werden.
Abgesagte Nachholstundenkönnen nicht nachgeholt werden.
Es ist uns leider nicht möglich, alle Stunden, die z.B. in einem langen
Zeitraum anfallen (wie z.B. Sommerferien) nachholen zu lassen. Sollten Sie
die ganzen Ferien verreisen, schreiben wir max. 2 Stunden gut. Ein Ausgleich
für Feiertage kann nicht
erfolgen. Der Unterricht findet auch in den Schulferien statt. Die Zahlungen
können wegen Krankheit oder Urlaub nicht unterbleiben.
Der Reitschüler sollte ca. eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn auf dem
Hof sein, um das Pferd für den Unterricht fertig zu machen. Anfänger werden
selbstverständlich unterstützt.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende und muss schriftlich
erfolgen.